Sie haben ein Hotel gebucht, aber können nicht anreisen, da die Lokführer der Bahn (mal wieder) streiken?
Nun fragen Sie sich natürlich: Kann ich meine Hotelbuchung kostenfrei stornieren und wenn nicht, kommt jemand für die Kosten auf?
Warten auf den Zug – kommt er noch? Foto: fotolia.de
Momentan läuft ja gerade der längste Streik in der Geschichte der Deutschen Bahn und viele Reisende gelangen so nicht an Ihren geplanten Reiseort. Ob der Streik in diesem Ausmaß gerechtfertigt ist sei dahin gestellt. Fakt ist, dass die eigentlich Betroffenen der Zugausfälle die Reisenden sind, die ja mit dem Tarifstreit so gar nichts zu tun haben.
Besonders ärgerlich ist die Situation auch für Urlaubsreisende: Vorfreude auf den wohlverdienten Urlaub, alles ist arrangiert und gebucht und dann fährt doch der Zug nicht…
Damit dürfte sich der Erholungseffekt schlagartig erledigt haben.
Wer kommt für die Hotelkosten auf?
Egal ob Urlaubsreise oder Geschäftsreise, als Individualreisender bleiben die Kosten bei Ihnen hängen.
Die Bahn erstattet Ihnen lediglich das gebuchte Bahnticket.
Möchten (oder in dem Fall müssen) Sie das bereits gebuchte Hotelzimmer stornieren, geht das i.d.R. nicht kostenlos – es fallen dann Stornierungskosten an. Die Reservierung eines Hotelzimmers ist verbindlich. Der Hannoveraner Rechtsanwalt Paul Degott vom Deutschen Anwaltverein (DAV) ergänzt dazu: „Ein Reisender ist daher verpflichtet, den vereinbarten Preis für die Übernachtung im Hotel zu zahlen. Die Anreise ist grundsätzlich die Sache des Gastes.“
Der Streik fällt einfach unter „höhere Gewalt“, genau wie Naturkatastrophen, Kriege oder Epedemien. Und in diesem Fall können die Kosten nicht an die Bahn weitergereicht werden und auch der Hotelier trägt keine Verantwortung und darf rechtlich nicht auf seinen reservierten Zimmern sitzen bleiben.
Aber ich habe ja eine Reiserücktrittsversicherung
Hm, ja, was soll ich sagen… Häufig denken wir: da springt ja nun meine extra abgeschlossene Versicherung ein. Aber haben Sie auch das „Kleingedruckte“ gelesen? Der Umstand „höhere Gewalt“ ist durch eine Reiserücktrittsversicherung nicht gedeckt. Damit kommt also auch diese nicht für die Kosten auf.
Eine Möglichkeit den Kosten doch noch zu entgehen
Kann der Hotelier das Zimmer anderweitig vermieten können Sie kostenfrei davon kommen, das bedarf aber i.d.R. des Nachweises, dass das Hotel das Zimmer weitervermieten konnte. Dies dürfte für den nicht angereisten Gast aber erheblichen bis fast unmöglichen Aufwand bedeuten.
Es gibt aber auch Hotels, die kulant in solchen „Notfällen“ reagieren, besonders wenn Sie als Urlauber oder Geschäftsreisender Stammgast in diesem Hotel sein sollten.
Generell empfiehlt sich, bereits bei der Hotelbuchung darauf zu achten, ob kostenfreie Stornierungen im Notfall möglich sind.